Pressemitteilung vom 12. Juni 2024

Premiere für Baden-Württemberg: Der Europäische Sozialfonds Plus fördert erstmals soziale Innovation

Erstmalig im Europäischen Sozialfonds in Baden-Württemberg gibt es für das Jahr 2025 die Möglichkeit der Förderung von Projekten, die „soziale Innovationen“ fördern. Ziel des Programms ist es, Kleinprojekte mit hohem Innovationscharakter und Modellprojekte mit neuen Ansätzen und Ideen zu erproben und zu fördern. Damit will die ESF-Verwaltungsbehörde im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen verbessern, die in besonderem Maß von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Es geht darum, die Zielgruppen noch besser zu erreichen und zu unterstützen.

Insgesamt steht für 2025 ein Fördervolumen von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung mit einer bis zu 80%-igen Förderung. Die Gesamtkosten eines Projekts sollten mindestens 20.000 Euro, dürfen aber höchstens 100.000 Euro betragen. Die Laufzeit ist auf das Jahr 2025 begrenzt, die zeitliche Dauer ist flexibel. Eine Antragstellung von Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen ist online ab sofort und bis zum 31. Juli möglich.

Diese Förderung wird zusätzlich zu den bestehenden regionalen Förderaufrufen und der regionalen Förderung in den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg angeboten. Die Projekte wählt ein Gremium aus, dem neben der ESF-Verwaltungsbehörde Expertinnen und Experten der Sozialen Innovation und der regionalen ESF-Arbeitskreise aus den Stadt- und Landkreisen angehören. Alle weiteren Informationen stehen auf www.esf-bw.de

Zum Hintergrund

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist auch in der Förderperiode 2021-27 das wichtigste Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten seit 1957 Mittel zur Verfügung. Er will zu einem sozialeren Europa beitragen und helfen, die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonventionen in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus vor allem auf das Fördern von nachhaltiger Beschäftigung und lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und die Bekämpfung von Armut. Dem Land Baden-Württemberg stehen in der Förderperiode 2021-27 rund 218 Millionen Euro für ESF-Plus-Maßnahmen zur Verfügung.

Veröffentlicht am 12. Juni 2024