Pressemitteilung vom 13. November 2023

Stadt Freiburg reagiert auf Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Augustinerplatz

  • OB Horn: "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist eindeutig, wir werden nun entsprechend handeln und den Vollzugdienst aufstocken. Dabei setzen wir weiterhin auf Kommunikation und Prävention und führen den Freiburger Weg konsequent fort."
  • Vollzugsdienst wird personell aufgestockt

Boombox versus Nachtruhe: Konflikte zwischen denen, die im heimischen Bett in Ruhe schlafen wollen und jenen, die in Parks und auf Plätzen bis in die Puppen feiern möchten, beschäftigen Freiburg schon lange. Dabei setzt die Stadt auf den Freiburger Weg: Wann immer möglich deeskalieren und vermitteln, wenn nötig konsequent durchgreifen. Auch der kommunale Vollzugsdienst agiert in diesem Sinne.

Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim zum Augustinerplatz plant die Stadt nun, den Freiburger Weg fortzuentwickeln.

Oberbürgermeister Martin Horn: „Nach dem Urteil haben wir alle Optionen geprüft. Klar, ist, dass wir den Freiburger Weg weiter konsequent fortsetzen werden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist eindeutig, wir werden nun entsprechend handeln. Das bedeutet, dass wir den Vollzugsdienst deutlich erweitern müssen. Gleichzeitig wollen wir perspektivisch auch die Nachtmediatoren stärken. Bisher haben wir schon viel getan, um Konflikte im öffentlichen Raum zu lösen beziehungsweise zu vermeiden. Jetzt gilt es, das umfassende Gesamtkonzept weiterzuentwickeln.“

Ordnungsbürgermeister Stefan Breiter dazu: „Wir brauchen diese personelle Aufstockung, um dem Urteil und den gesetzlich verankerten Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger auf Nachtruhe nachkommen zu können. Unsere Aufgabe ist es, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ein schlüssiges Gesamtkonzept für den öffentlichen Raum zu entwickeln. Prävention und Kommunikation werden weiterhin Bestandteile sein – genauso wie Verbote und polizeiliche Maßnahmen.“

Der VGH hatte im August geurteilt, dass Freiburg neu über Maßnahmen zum Schutz der Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner am Augustinerplatz entscheiden muss. Damit hat er teilweise ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg von 2018 bestätigt. Geklagt hatten zwei Anwohner bereits im Jahr 2016.

Der kommunale Vollzugsdienst (VD), der Beitrag der Stadt Freiburg zur Sicherheitspartnerschaft mit dem Land Baden-Württemberg, startete im Jahr 2017 seine Arbeit mit elf Vollzeitstellen im Außendienst – mit dem Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerschaft zu stärken und durch Kommunikation und Deeskalation Ordnungsstörungen zu verhindern, festzustellen und bei mangelnder Einsicht zu ahnden. Neben den Außendienststellen wurden zwei Stellen im Innendienst geschaffen: eine Sachgebietsleitung und eine Verwaltungsstelle.

2019 wurde der Außendienst um weitere sechs Stellen erweitert, dies blieb im Jahr 2020 so. 2021 wurde er auf Initiative des Gemeinderates wieder reduziert; im Nachgang wurde der präventive Teil durch die Nachmediatoren gestärkt. Die Außendienststellen sollen nun aufgrund des Urteils des VGH von elf auf insgesamt 22 Stellen aufgestockt werden.

Die neuen Mitarbeitenden müssen zunächst eineinhalb Jahre Ausbildung durchlaufen, bevor sie den VD im Außendienst dauerhaft verstärken. Ein Einsatz gemeinsam mit erfahrenen Teamkolleginnen und -kollegen ist aber – je nachdem, welche Ausbildungsteile bereits absolviert worden sind – auch schon vorzeitig möglich.

Im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württemberg liegt Freiburg auch mit der Aufstockung weiterhin unter dem Durchschnitt. Der Personalschlüssel beträgt bei vergleichbaren Städten zwischen acht und 25 VD-Stellen im Innen- und Außendienst pro 100.000 Einwohner, bzw. durchschnittlich 15 Stellen. In Freiburg liegt der Schlüssel zukünftig bei 10,2 Stellen pro 100.000 Einwohner (bisher bei 5,5).

Das im Sommer vorgestellte Konzept „Öffentlicher Raum – Platzmanagement und Konfliktprävention“ gilt auch weiterhin als Leitlinie und Grundlage für die Fortentwicklung des Freiburger Wegs.
Dank der Nachtmediatorinnen und -mediatoren sowie der Präventionsgruppen an den „Hotspots“, in denen die Stadtverwaltung und die Polizei zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort konkrete Handlungsoptionen entwickeln, konnte die Stadt viele Nutzungskonflikte bereits eindämmen. Auch eine umfangreiche Kampagne des Amts für öffentliche Ordnung zu Beginn des Sommers trug dazu bei, junge Menschen für ein respektvolles Miteinander zu sensibilisieren.

Die erste Bilanz der Nachtmediatoren ist positiv: Von Mai bis Mitte Oktober haben die Teams insgesamt 16.200 Platznutzende angesprochen, insbesondere zu den Themen Musikboxen/Lärm, Vermüllung und Wildurinieren. Das Gesprächsangebot wurde sehr gut aufgenommen. Die überwiegende Mehrheit zeigte Verständnis für die Bedürfnisse der Anwohnenden. Diese wiederum berichten, dass sich die Gesamtsituation mit der Anwesenheit der Nachtmediatoren erheblich verbessert habe und es abends und nachts deutlich ruhiger sei. Auch am Seepark hat sich dadurch die Lage spürbar entspannt.

Auch die lösungsorientierte und vertrauensvolle Kooperation mit der Landespolizei und allen weiteren Beteiligten wird ein wichtiger Bestandteil des Freiburger Wegs bleiben. Aktuell laufen Gespräche zur Verlängerung der Sicherheitspartnerschaft. Die Zuständigkeit der Landespolizei bleibt von den städtischen Maßnahmen unberührt.

Darüber hinaus entwickelt die Stadt viele Angebote zur Nutzung des öffentlichen Raums, die im bestmöglichen Einklang mit den Bedürfnissen der Anwohnenden stehen. Räume für Subkultur und Kultur zu erhalten oder neu zu schaffen ist ein großes Anliegen der Verwaltung, bereits jetzt unternimmt die Stadt dafür große Kraftanstrengungen. Denn Freiburg ist für alle da – und das soll so bleiben.

Veröffentlicht am 13. November 2023