Pressemitteilung vom 2. August 2023

Weitgehend ungetrübter Genuss bei sommerlichen Veranstaltungen

  • Lebensmittelkontrollen mit zufriedenstellenden Ergebnissen

Weitgehend ungetrübter Genuss bei den sommerlichen Veranstaltungen in Freiburg. Das ist das Ergebnis der Lebensmittelkontrollen durch die Stadtverwaltung Freiburg.

Die zahlreichen Feste und Veranstaltungen im Sommer bedeuten auch für die Lebensmittekontrolleure beim Amt für öffentliche Ordnung besonders viel Arbeitsaufwand und Einsätze vor Ort. Denn die bei Festivitäten im Freien zum Einsatz kommenden mobilen Essens-und Getränkestände müssen die gleichen hygienischen Standards erfüllen wie jede andere Gaststätte.

Damit die Veranstaltungen von den Besucherinnen und Besuchern auch in kulinarischer Hinsicht bedenkenlos genossen werden können, werden die dortigen Verpflegungsstände regelmäßig auf die Einhaltung der Hygienevorschriften kontrolliert. Auch bei den diesjährigen großen Sommer-Events wie dem Sea You Festival, dem Zelt-Musik-Festival (ZMF), dem Freiburger Weinfest oder dem Seefest im Seepark waren die Lebensmittelkontrolleure im Einsatz.

Schwerpunkte der Kontrollen waren die ordnungsgemäße Lagerung der Lebensmittel, etwa die im Sommer besonders wichtige Einhaltung der vorgegebenen Kühltemperaturen, die hygienische Zubereitung, aber auch die korrekte Kennzeichnung der angebotenen Speisen und Getränke.

Die Ergebnisse bei den diesjährigen Kontrollen der bisherigen Freiluft-Events waren insgesamt zufriedenstellend. Sofern Verstöße festgestellt wurden, handelte es sich im Wesentlichen um fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnungen hinsichtlich enthaltener Allergene oder Zusatzstoffe. In einigen wenigen Fällen waren die Handwaschgelegenheiten vor Ort ungenügend, was jeweils mit einem Verwarnungsgeld geahndet wurde. Bei allen bisher in diesem Sommer kontrollierten Veranstaltungen mussten die Lebensmittelkontrolleure lediglich einen Essenstand vorübergehend schließen, da empfindliche Lebensmittel nicht ordnungsgemäß gelagert wurden. Auch dieser Verstoß wurde mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Veröffentlicht am 02. August 2023