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Trinkwasseruntersuchungsstellen - Zulassung beantragen

Nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) erforderliche Trinkwasseruntersuchungen, einschließlich der Probennahmen, dürfen nur von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Bezüglich der Voraussetzungen für die Zulassung verweist die Trinkwasserverordnung vom 23. Juni 2023 auf die bis dahin gültige Trinkwasserverordnung (TrinkwV a. F., § 15 Abs. 4).

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: