Leistungen
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Stiftung - als rechtsfähig anerkennen lassen
Jede natürliche oder juristische Person kann eine Stiftung errichten. Auch mehrere Personen gemeinsam können eine Stiftung errichten.
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stiftungsbehörde, wenn Sie Fragen haben zu:
- Gründung einer rechtsfähigen Stiftung
- Anerkennungsverfahren
- Art und Umfang der Antragsunterlagen
Das Gleiche gilt, wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung der Stiftungssatzung, z.B. hinsichtlich der Zwecksetzung oder hinsichtlich der Stiftungsorganisation benötigen.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: