Motorsägen-Lehrgang belegen
Motorsägen-Kurs, der dazu berechtigt, liegendes Holz im Staatswald Baden-Württemberg und im Stadtwald Freiburg aufzuarbeiten.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
Schutzausrüstung:
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz nach EN 397
- Schnittschutzhose nach EN 381-5
- Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und Schnittschutz nach EN 345
- Lederhandschuhe
Verfahrensablauf
Sie senden das ausgefüllte Anfrageformular an forstamt@freiburg.de
Wir nehmen Sie in die Warteliste auf bzw. geben Ihnen den Termine für den nächsten Kurs im Mai/Juni bekannt. Wir bieten nur noch einen Kurs im Jahr an. Sie schicken uns dann ggf. Ihre verbindliche Anmeldung, die Plätze werden nach Posteingangsdatum vergeben.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Bestätigung, dass der Betrag überwiesen wurde
Kosten
Die Kursgebühr beträgt regulär 120 €. Für Studentinnen und Studenten sowie aktive Mitglieder von Rettungsorganisationen und Mitglieder der Kreisjägervereinigung Freiburg e. V. gilt die ermäßigte Kursgebühr von 80 € (Nachweise vor Rechnungsstellung erforderlich!).
Die Kursgebühr ist vorab per Überweisung zu entrichten.
Die Gebühr kann nicht bar bezahlt werden - Sie erhalten eine Rechnung.
Hinweise
Hinweis:
Man muss körperlich sowie geistig den Anforderungen der Praxis gewachsen sein. Waldarbeit, das Holzmachen ist körperlich anstrengend, ein Meterstück Holz kann gut und gerne mal einen Zentner oder mehr wiegen, die Motorsäge wiegt 5-6 kg, der Spritkanister 7-8 kg und das Holz spalten und das Laufen in unwegsamem Gelände oder am Hang bringen einen außer Puste.
Kondition ist gefragt, die Sie sich selber aneignen müssen. Kinder haben beim Brennholzmachen, auch nur zur Begleitung an der frischen Luft oder zum Helfen, keinen Platz. Dies ist keine Ausgrenzung, sondern es stellt eine Selbstverpflichtung dar, der Sie sich unterwerfen, - im Namen der Sicherheit. (Quelle: http://www.motorsaegenkurs.de/der-kurs/anforderungen/)
Schulungswerkzeug sowie Schulungssägen sind in ausreichender Anzahl vorhanden – Sie können jedoch gerne Ihre eigene Säge mitbringen sofern Sie den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.
Vertiefende Informationen
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Rechtsgrundlage
Der Kurs orientiert sich an den Vorgaben der DGUV 214-059 Modul 1 und berechtigt im Staatswald Baden-Württemberg und im Stadtwald Freiburg zur Aufarbeitung von liegendem Holz.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat deren Fassung am 11.03.2016 freigegeben.