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3.3 Photovoltaik Dachvollbelegung - Klimafreundlich Wohnen - Förderung beantragen

Mit dem Programm "Klimafreundlich Wohnen" fördert die Stadt Freiburg die energetische Sanierung von Gebäuden.

Um möglichst große Photovoltaik-Anlagen zu erreichen (Dachvollbelegung) werden Anlagen gefördert, die möglichst groß dimensioniert werden. Die Kriterien für die Mindestanforderun-gen sind in Anlehnung an die Berechnung nach der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPF-VO) des Landes definiert. Förderhöhe 150 Euro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro.

Gefördert werden:

  • Erwerb, Installation und Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen oder Fassaden von bestehenden Gebäuden.
  • Bei der geförderten Anlage muss es sich um eine Neuanlage auf einem bestehenden Gebäude mit Baugenehmigung vor 31.12.2021 handeln.

Bonuszahlungen gibt es für:

  • Photovoltaikanlagen auf Gründächern
  • PVT Kollektoren (Kombinierte Photovoltaik- und Solarthermieanlage)
  • Photovoltaikanlagen an Fassaden
  • Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
  • PV-Anlagen, die als Mieterstromanlage betrieben werden


Für die Erstellung eines Photovoltaik-Gründachs erhalten Sie darüber hinaus noch eine Förderung des Gründachs durch das Förderprogramm „GebäudeGrün hoch3“ (weitere Infos dazu unter: www.freiburg.de/gg3).

Zuschusshöhe:
Gefördert werden die Anlage-Leistungen, die die Mindest-Anforderungen von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche überschreiten. Förderhöhe 150 Eu-ro/kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro.

Für Gründach und PV, PVT-Kollektoren, Fassaden PV sowie denkmalgeschützte Anlagen gibt es einen Innovationsbonus von 150 Euro/kWp, max. 1.500 Euro. Für Mieterstromanlagen gibt es einen Bonus von 15 Euro/kWp pro Wohneinheit, die am Mieterstrommodell teilnimmt, maximal 3.000 Euro.

Voraussetzungen

Die PV-Anlage muss:

  • bereits installiert sein.
  • größer sein, als die Mindestanforderung nach der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPF-VO) des Landes von 0,06 Kilowatt Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche überschreiten.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag online inkl. aller Nachweise einreichen. Nach der Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, ob ihr Antrag bewilligt wird sowie ggf. Informationen zur Auszahlung.

Fristen

Sie müssen den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der Installation der PV-Anlage stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Installationsrechnung der PV-Anlage
  • ggf. Nachweis der Größe der bereits zuvor installierten PV-Anlage

Kosten

Keine

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 22.08.2023 freigegeben.