Sitzungen des Gestaltungsbeirats

TOP 1: Neubau eines Wohnhochhauses

Auwaldstraße 13 | Landwasser

Planverfasser: WWA Architekten Wöhr Heugenhauser Johansen PartmbB, München

Art der Beratung: Erstberatung, Beratung in öffentlicher Sitzung in Präsenz

Protokoll

An der zentralen Zufahrt von der Elsässer Straße in den Stadtteil Landwasser soll vis-à-vis vom “Roten Otto“ ein Wohnhochhaus mit einem Sockelgebäude errichtet werden. Heute ist das Grundstück mit einem aufgelassenen Autohaus und einer Tankstelle besetzt und wird während der Bauzeit des neuen Zentrums von Landwasser provisorisch für Läden in Containern genutzt. Für das Wohnhochhaus ist eine Höhe von 52 Metern, orientiert an der Höhe des Gebäudekomplexes „Max und Moritz“ jenseits der Elsässer Straße, vorgesehen.

In ersten vorhergehenden Beratungsgesprächen mit der Stadtverwaltung wurde signalisiert, dass der Bau eines Hochpunktes mit 52 m unter bestimmten Bedingungen akzeptabel ist, obwohl für Hochpunkte auf Stadtteilebene nach den Prinzipien des Freiburger Bauhöhenkonzeptes eine Höhe von 44 Metern als maßgeblich gilt.

Voraussetzungen sind neben der notwendigen gestalterischen Qualität eines Hochpunktes vorrangig die Mischung unterschiedlicher Wohnungsangebote, ein Drittel geförderte Wohnungen, eine lebendige Erdgeschoss-Nutzung, von der der Stadtteil profitiert, ein Platzangebot, das als Treffpunkt dient und Klimaanpassungsmaßnahmen. Überdies verlangt das Bauvorhaben die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, denn es weicht in der Gebäudehöhe und der überbaubaren Grundstücksfläche von dem für dieses Grundstück rechtsgültigen Bebauungsplan ab.

Der Gestaltungsbeirat begrüßt, dass dieses stadträumlich wichtige Eckgrundstück prominent bebaut werden soll. Dass das geplante Wohnhochhaus an diesem Standort als Endpunkt der nördlich gelegenen Reihe der Hochpunkte von der Höhenvorgabe abweicht und einen besonderen Ausdruck finden soll, ist für den Gestaltungsbeirat generell auch gut nachvollziehbar. Die Bedeutung der Lage muss sich allerdings in der städtebaulichen, architektonischen und funktionalen Qualität des Bauvorhabens widerspiegeln. Der Beirat unterstützt deshalb auch die Qualitätsanforderungen, die die Stadt Freiburg dem Bauherrn auferlegt hat.

Aus Sicht des Gestaltungsbeirates ist die Bebauung des Eckgrundstücks stadträumlich so wichtig, dass die Auswahl einer angemessenen städtebaulichen und architektonischen Lösung auf der Grundlage von Alternativen erfolgen muss. Da die Durchführung eines Wettbewerbs vom Bauherrn nicht gewünscht ist und man sich im Vorfeld für den gemeinsamen Weg mit dem Gestaltungsbeirat der Stadt Freiburg geeignet hat, besteht das Gremium darauf für die Beurteilung des Bauvorhabens zumindest die Möglichkeit zu bekommen, Varianten wichtiger konzeptioneller Merkmale prüfen zu können. Diese Anforderung stellt ausdrücklich nicht die Ambition des Bauvorhabens infrage, für eine abschließende Beurteilung sind aber noch einige Fragen offen, die es zu beantworten und in Lösungsvarianten darzustellen gilt.


Folgende Themen bedürfen aus Sicht des Beirates noch einer Klärung:

Dies betrifft zuerst die Prüfung der Lage des Hochpunktes, der im vorgelegten Entwurf an der Zufahrtsstraße steht, wenn auch die Bäume ein wenig Distanz sichern. Charakteristisch ist aber für die städtebauliche Struktur von Landwasser, dass die Hochpunkte in ausgeprägter Distanz zum öffentlichen Raum stehen und grüne Vorzonen haben.

Dann ist die Ausrichtung des geplanten Platzes zu klären. Im Entwurf orientiert sich der kleine Platzraum zur Zufahrtsstraße nach Süden in Sichtbeziehung zum neuen Zentrum. Das Rückgrat für stadträumliche Bezüge ist aus Sicht des Beirats aber die Auwaldstraße. Überdies ist die breite Zufahrtsstraße zwischen Elsässer Straße und Auwaldstraße ein unwirtlicher, verkehrsgeprägter Raum, auf den eine Ausrichtung wenig Aufenthaltsqualität für den kleinen Platzraum verspricht.

Weiterhin ist die Frage einer eindeutigen Adressierung und einer gut orientierbaren Zugänglichkeit ungeklärt. Der Entwurf bietet dafür einen rückwärtigen Eingang zum Hochhaus über die angehobene Hoffläche zwischen Sockelgebäude und Hochhaus an, die über eine großzügige Freitreppe erreichbar ist. Es ist zu prüfen, ob das Hochhaus unmittelbar vom öffentlichen Raum aus zu erschließen ist, auch wenn dies zu einem Flächenverlust der kommerziellen Erdgeschossnutzungen führt. Die Garagenlösung sollte im Zusammenhang mit der Adressbildung noch einmal neu bewertet und untersucht werden.

Auch das dargestellte gestalterische und baukörperliche Verhältnis von Sockelgebäude und Hochpunkt überzeugt den Beirat noch nicht, ebenso auch noch nicht die Anmutung des Gebäudes. Es ist zwar nachvollziehbar, in dieser besonderen Lage auch einen besonderen architektonischen Ausdruck zeigen zu wollen, das Hochhaus sollte aber auch den gestalterischen Duktus von Landwasser reflektieren. In diesem Zusammenhang ist auch über eine grüne Fassade nachzudenken, um einen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten.

Die Grünfläche über der Garage ist noch nicht ausreichend differenziert gestaltet. Es fehlt z.B. an der Darstellung von Aufenthaltsqualitäten. Um eine Vertiefung der Thematik wird gebeten.

Der Gestaltungsbeirat dankt dem Bauherrn und dem Architektenkollegen für die sehr gute Projektvorstellung und die offene Diskussion. Es wird darum gebeten, die genannten offenen Punkte zu klären und in Varianten skizzenhaft und im Arbeitsmodell darzustellen, um in einer der nächsten Beiratssitzung eine der stadträumlichen Bedeutung des Bauvorhabens angemessene Beurteilungsgrundlage zu haben.