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Nachweis der jährlichen Hauptuntersuchung (HU) in der Personenbeförderung

Führen Sie ein erlaubnis- oder anzeigepflichtiges Gewerbe im Bereich der Personenbeförderung, so müssen Sie Ihre Fahrzeuge jährlich zur Hauptuntersuchung mit Prüfung nach der BOKraft vorführen (bei nur anzeigepflichtigen Betrieben gibt es unter Umständen Ausnahmen).

Die von der Prüforganisation ausgestellte Bescheinigung müssen Sie unverzüglich Ihrer Erlaubnisbehörde vorlegen.

Voraussetzungen

12 Monate nach der letzten HU (inkl. § 41 BOKraft) muss die aktuelle Bescheinigung zur Prüfung vorgelegt werden.

Verfahrensablauf

Führen Sie ein erlaubnis- oder anzeigepflichtiges Gewerbe im Bereich der Personenbeförderung, so müssen Sie Ihre Fahrzeuge jährlich zur Hauptuntersuchung mit Prüfung nach der BOKraft vorführen (bei nur anzeigepflichtigen Betrieben gibt es unter Umständen Ausnahmen).

Die von der Prüforganisation ausgestellte Bescheinigung müssen Sie unverzüglich Ihrer Erlaubnisbehörde vorlegen.

Fristen

12 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung. Die nicht rechtzeitige Vorlage wird mit einem Bußgeld geahndet.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung über die HU nach § 41 BOKraft bzw. Prüfbuch mit Eintrag der HU bei Kraftomnibussen.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage

§ 41 BOKraft i.V.m. Nr. 2.1.2.2 der Anlage 8 zu § 29 Abs. 1 StVZO

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat diesen am 05.07.2016 freigegeben.