Radfahren in die Innenstadt
Radverkehr Fußgängerzone
In Freiburg ist das Fahrrad das dominierende Verkehrsmittel, wenn es um Fahrten in die Innenstadt geht. Kein Wunder, schließlich wohnen rund 90% der Freiburgerinnen und Freiburger in einem Umkreis von maximal 5 Kilometer um die Innenstadt – eine Distanz die sich gemütlich radeln lässt.
Kein Stau, keine Parkplatzsuche
Wer nicht direkt in die Altstadt möchte, kann diese auf verkehrsruhigen Straßen bequem umfahren. Ist die Altstadt das Ziel, so entfällt die oft lästige Parkplatzsuche. Am besten nutzt man allerdings einen der knapp 6.500 Fahrradstellplätze der Innenstadt. Hier kann man das Fahrrad sicher anschließen und läuft auch nicht Gefahr, durch unbedachtes Abstellen den Fußgängern im Weg zu stehen. Besonders viel los ist allerdings am Bertoldsbrunnen - deshalb ist hier das Abstellen von Rädern nicht erlaubt.
Radfahren in der Innenstadt
Die historische Altstadt ist zweifelsohne das pulsierende Zentrum Freiburgs. Hier konzentrieren sich auf engstem Raum zahlreiche Einkaufs- und Kulturangebote und eine vielfältige Gastronomie. Die gepflasterten Gassen und Straßen mit den berühmten Freiburger Bächle und vielen Straßencafés laden zum Verweilen ein. Und der werktäglich stattfindende Münstermarkt bietet eine Vielzahl regionaler Produkte.
Radfahren in der City fast überall erlaubt
Ihre hohe Aufenthaltsqualität verdankt die Altstadt vor allem der Entschleunigung durch die Ausweisung als Fußgängerzone. Doch obwohl die Fußgänger hier Vorrang haben, ist Radfahren in der Altstadt fast überall erlaubt. Dass sich Radfahrer in diesem Bereich als „Gäste" besonders rücksichtsvoll verhalten und bei Bedarf nur Schrittgeschwindigkeit fahren, versteht sich da von selbst.
Wo dürfen Radfahrer eigentlich überall fahren?
Freiburg hat ein sehr engmaschiges Radnetz. Es setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen, darunter viele besonders fahrradfreundliche Lösungen wie z.B. Fahrradstraßen oder Rad-Aufstellflächen vor Ampeln. Um bei dieser Vielfalt den Überblick zubehalten, hier noch einmal die wichtigsten Regeln.
Einige Grundregeln für mehr Sicherheit
Gibt es keinen benutzungspflichtigen Radweg oder Radfahrstreifen, sind Radfahrer am besten auf der Straße aufgehoben. Das ist am komfortabelsten und nachweislich auch sehr sicher. Ist ein Radweg jedoch benutzungspflichtig, so muss dieser auch verwendet werden. Die Gehwege sind Fußgängern vorbehalten. Ausnahme sind allerdings Kinder, die den Gehweg bis 10 Jahre auch mit dem Rad benutzen dürfen und bis 8 Jahre sogar müssen. Und eine weitere sicherheitsrelevante Grundregel: Radwege nur in der freigegebenen Richtung befahren!
In der Regel darf man auf einem Radweg nur in derselben Fahrtrichtung fahren wie die Autos auf der angrenzenden Fahrbahn. In der Gegenrichtung ist das Radeln nur dann zulässig, wenn die Beschilderung es erlaubt. Apropos Gegenrichtung: In Freiburg sind rund 100 Einbahnstraßen für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen freigegeben!
Fahrradstraßen und "ARAS"
Eine weitere fahrradfreundliche Einrichtung in Freiburg sind die derzeit 15 Fahrradstraßen. Hier haben Radler Vorrang und dürfen sogar nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge können die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Ein „ARAS", kurz für „aufgeweitete Radaufstellstreifen" ermöglicht es, die an einer Ampel wartenden Autos rechts zu überholen und sich dann vor ihnen aufzustellen. An den 25 ARAS in Freiburg befinden sich die Radfahrer direkt im Sichtfeld und können problemlos und sicher links abbiegen. Übrigens: Auch ohne ARAS dürfen Radfahrer vorsichtig rechts bis zur Ampel vorfahren!
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Detailinformationen zu Radfahren in der Innenstadt
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