Die Feinstaubplaketten
Wer Umweltzonen mit einem Fahrzeug bundesweit befahren möchte, benötigt eine Feinstaubplakette, die als Ausweis zur Einfahrt berechtigt. Die Feinstaubplakette muss deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Die kreisförmige, mit einem Durchmesser von knapp 8 cm große Plakette enthält in schwarzer Schrift die Nummer der Schadstoffgruppe sowie das KFZ-Kennzeichen. Je nach Schadstoffgruppe (1-4) unterscheidet sich die Farbe der Plakette.
Schadstoffgruppe 4 = grüne Feinstaubplakette
Die grüne Plakette erhalten Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß. Hierzu gehören auch Personenkraftwagen mit der Schlüsselnummer 03 und einem geregelten Katalysator (gKat) sowie Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Durch eine grüne Plakette hat man eine unbefristete Fahrerlaubnis in Umweltzonen.
Schadstoffgruppe 3 = gelbe Feinstaubplakette
Die gelbe Plakette erhalten Fahrzeuge mit annehmbarem Schadstoffausstoß. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg gab am 10.November 2009 bekannt, dass das Fahrverbot für KFZ mit gelber Feinstaubplakette in landesweiten Umweltzonen zum 1.Januar 2013 in Kraft treten soll. Ab 2013 kann eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge in Schadstoffgruppe 3 beantragt werden.
Schadstoffgruppe 2 = rote Feinstaubplakette
Die rote Plakette steht für einen hohen Schadstoffausstoß. Bis 31.12.2012 kann eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge in Schadstoffgruppe 2 beantragt werden. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit roter Plakette ist ab 2013 grundsätzlich ausgeschlossen.
Aktuelle Informationen zu Umweltzonen in Baden-Württemberg finden Sie auf der Website des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Schadstoffgruppe 1 = keine Plakette
Fahrzeuge, die keine Plakette erhalten haben, weil sie der Schadstoffgruppe 1 angehören, dürfen in den Umweltzonen nicht betrieben werden. Der Schadstoffausstoß dieser Kategorie überschreitet den gegenwärtigen, zugelassenen Stickstoffoxidwert.
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge ohne Plakette ist ab 2013 grundsätzlich ausgeschlossen
Die Zuordnung der Fahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt auf der Grundlage der Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge (35. BImSchV) sowie der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummer. In Fahrzeugpapieren, die bis einschließlich 30.September 2005 ausgestellt wurden, steht die Emissionsschlüsselnummer im Feld „Schlüsselnummer zu 1“ des Fahrzeugscheines. In Fahrzeugpapieren, die ab dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet sich die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 des Fahrzeugscheines.
Die Schadstoffgruppe Ihres KFZ können Sie beispielsweise bei der Dekra online bestimmen lassen: www.dekra.de/feinstaub
Wer ohne zulässige Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung eine Umweltzone befährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 80.- EUR geahndet wird.