1.1 Fördermittelberatung und -antragstellung - Klimafreundlich Wohnen - Förderung beantragen
Als besonderen Service unterstützt die Stadt Freiburg eine Fördermittelberatung und insbesondere die Antragsstellung für Fördermittel. Durch dieses besondere Angebot wird die Antragsstellung für Fördermittel von Stadt Bund und Land für Sie noch einfacher.
Sollten Sie eine Fördermittelberatung benötigen, können Sie eine einfache Fördermittelberatung kostenlos telefonisch unter 0761/214300-90 in Anspruch nehmen.
Hier können Sie auch konkrete Fragen zu den Förderprogrammen der KfW und der BAFA stellen. Die Fördermittelberatung ist vor Allem dazu gedacht Ihnen einen tieferen Eindruck in die aktuelle Fördermittel-Landschaft zu vermitteln.
Zuerst sollten Sie jedoch die für Sie kostenlose Einstiegsberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, um einen Eindruck von Ihrem Gebäude und den energetischen Potentialen zu gewinnen. Die kostenlose vor Ort Einstiegsberatung können Sie unter Baustein 1.2 buchen.
Onlineantrag und Formulare
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Infoseite zum Förderprogramm "Klimafreundlich Wohnen"
Weiterführende Informationen & Überblick über alle Förderbausteine
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Sie planen eine Gebäudesanierung, die die Voraussetzungen der Förderichtlinie zum Förderprogramm "Klimafreundlich Wohnen" erfüllt.
Checkliste für Nachweise Baustein 1.1
Verfahrensablauf
Das Angebot hat drei Stufen:
- eine einfache Fördermittelberatung kostenlos telefonisch unter 0761/214300-90 oder als Einstiegsberatung Vor-Ort unter www.freiburg.de/zuhause-a-plus
- eine Beratung plus Antragstellung für KfW-Einzelmaßnahmen (Zuschuss zu den Leistungen der Energieberater_in durch Stadt pauschal 300 €)
- eine Beratung plus Antragsstellung für KfW-Effizienzhäuser (Zuschuss zu den Leistungen der Energieberater_in durch Stadt pauschal 600 €)
Die Förderung der Beratung können Sie über Baustein 1.3 beantragen:
Fristen
Sie haben mit der Umsetzung der Maßnahmen noch nicht begonnen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Siehe Verfahrensablauf
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 07.07.2022 freigegeben.