Home Service Service A-Z
Leistungen
de.kdrs.cms.servicebw.services.LeistungenCmsService@769af8bf

1.1 Fördermittelberatung und -antragstellung - Klimafreundlich Wohnen - Förderung beantragen

Als besonderen Service unterstützt die Stadt Freiburg eine Fördermittelberatung und insbesondere die Antragsstellung für Fördermittel. Durch dieses besondere Angebot wird die Antragsstellung für Fördermittel von Stadt Bund und Land für Sie noch einfacher.

Sollten Sie eine Fördermittelberatung benötigen, können Sie eine einfache Fördermittelberatung kostenlos telefonisch unter 0761/214300-90 in Anspruch nehmen.
Hier können Sie auch konkrete Fragen zu den Förderprogrammen der KfW und der BAFA stellen. Die Fördermittelberatung ist vor Allem dazu gedacht Ihnen einen tieferen Eindruck in die aktuelle Fördermittel-Landschaft zu vermitteln.

Zuerst sollten Sie jedoch die für Sie kostenlose Einstiegsberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, um einen Eindruck von Ihrem Gebäude und den energetischen Potentialen zu gewinnen. Die kostenlose vor Ort Einstiegsberatung können Sie unter Baustein 1.2 buchen.

Onlineantrag und Formulare

Voraussetzungen

Sie planen eine Gebäudesanierung, die die Voraussetzungen der Förderichtlinie zum Förderprogramm "Klimafreundlich Wohnen" erfüllt.

Checkliste für Nachweise Baustein 1.1

Verfahrensablauf

Das Angebot hat drei Stufen:

  1. eine einfache Fördermittelberatung kostenlos telefonisch unter 0761/214300-90 oder als Einstiegsberatung Vor-Ort unter www.freiburg.de/zuhause-a-plus
  2. eine Beratung plus Antragstellung für KfW-Einzelmaßnahmen (Zuschuss zu den Leistungen der Energieberater_in durch Stadt pauschal 300 €)
  3. eine Beratung plus Antragsstellung für KfW-Effizienzhäuser (Zuschuss zu den Leistungen der Energieberater_in durch Stadt pauschal 600 €)

Die Förderung der Beratung können Sie über Baustein 1.3 beantragen:

Fristen

Sie haben mit der Umsetzung der Maßnahmen noch nicht begonnen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Siehe Verfahrensablauf

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 07.07.2022 freigegeben.