Briefwahl - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bin ich bei der Kommunalwahl wahlberechtigt?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag:
* die deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit besitzen,
* das 16. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag 09.06.2008),
* seit mindestens 3 Monaten in Freiburg eine Wohnung innehaben oder sich hier sonst gewöhnlich aufhalten (Stichtag 09.03.2024)
* und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bin ich bei der Europawahl wahlberechtigt?

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag:
* die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
* das 16. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag 09.06.2008),
* seit mindestens 3 Monaten (Stichtag 09.03.2024) in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
* und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
 
Unionsbürger_innen können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden (siehe unten).

Wie kann ich mich als im Ausland lebende_r Deutsche_r ins Wählerverzeichnis für die EU-Wahl eintragen lassen?

Im Ausland lebende Deutsche können sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Dieser Antrag muss für jede Wahl neu gestellt werden.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2024 muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Den entsprechenden Antrag und weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin entnehmen.

Wie kann ich mich als EU-Staatsangehörige_r in das Wählerverzeichnis für die Europawahl eintragen lassen?

In Deutschland lebende Unionsbürger_innen können sich auf Antrag in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) bei der Gemeinde am Wohnort eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Wenn der Antrag bei der Wahl vom 13.06.1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament bereits gestellt wurde, und Sie nicht zwischenzeitlich in das Ausland gezogen sind gilt dieser auch für die folgenden Wahlen.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, sowie den Antrag nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt zu werden und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Ab wann werden die Wahlbenachrichtigungen versandt?

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab 10.05.2024 bis spätestens 19.05.2024 versandt.

Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?

Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie mit dieser online unter www.freiburg.de/briefwahl (schnellster Weg) die Briefwahlunterlagen beantragen.

Ab wann werden die Briefwahlunterlagen versandt?

Die Briefwahlunterlagen werden ab dem 13.05.2024 versandt.

Kann ich jemanden zur Abholung der Briefwahlunterlagen bevollmächtigen?

Ja, hierfür wird benötigt:
* eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung und Entgegennahme der Unterlagen (Rückseite Wahlbenachrichtigung nutzbar).

Achtung: Rückseite Wahlbenachrichtigung enthält Vollmacht zur
* Stellung des Antrages,
* Abholung der Unterlagen.
Bitte korrekt ausfüllen, da sonst keine Mitgabe möglich ist.

Eine Person darf für max. 4 andere Wahlberechtigte die Unterlagen in Empfang nehmen.

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Bis Freitag vor der Wahl, 07.06.2024, 18:00 Uhr, kann Briefwahl beantragt werden. 
Wichtig: In der Woche vor der Wahl empfehlen wir die Unterlagen persönlich abzuholen, da eine rechtzeitige postalische Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Stimmabgabe kann auch gleich vor Ort erfolgen.

Bis wann muss/müssen der/die Wahlbriefumschlag/-umschläge wo eingegangen sein?

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss dann spätestens am Wahlsonntag, 09.06.2024 um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Der Briefkasten des Wahlamtes befindet sich vor dem Haupteingang der Berliner Allee 1 (beschriftet mit "Wahlamt").

Wie lange dauert es, bis die beantragten Briefwahlunterlagen bei mir sind?

In der Regel sollten die Unterlagen innerhalb von 5-7 Werktagen nach Absendung des Antrags bei Ihnen eintreffen.

Meine persönlichen Daten auf der Wahlbenachrichtigung sind fehlerhaft. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Bürgerservice (www.freiburg.de/buergerservice) der Stadt Freiburg. Das Wahlamt kann diese Korrekturen nicht vornehmen.

Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich zur Europawahl 2024 eingetragen?

Umzug in eine andere Gemeinde und Ummeldung erfolgen bis zum 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024): Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen und wählen am neuen Wohnort. Das gilt auch, wenn Sie zuvor im Ausland gewohnt haben und nach Deutschland ziehen.
 
Umzug und Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 29. April bis 19. Mai 2024): Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl. Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bei der Gemeinde des Zuzugsorts einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer stellen.
 
Umzug und Ummeldung erfolgen nach dem 21. Tag vor der Wahl (= ab 20. Mai 2024): Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
 
Ziehen Sie aus dem Ausland nach Deutschland, müssen Sie bereits bis zum 21. Tag vor der Wahl – also schon vor Ihrem Umzug nach Deutschland – bei der Gemeindebehörde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche stellen.
 
Rechtsgrundlagen §§ 15, 17 EuWO
 
Quelle: https://www.bundeswahlleiterin.de

Ich bin sehbehindert. Wie kann ich barrierefrei an der Europawahl teilnehmen?

Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) hat vom Bundesministerium des Innern (BMI) den Auftrag erhalten, dafür zu sorgen, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an diesen Wahlen teilnehmen können.

Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.

In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.

Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Erstmals besteht bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten.

Weiterführende Informationen finden sich unter: https://www.dbsv.org/wahlen.html 

Ich bin sehbehindert. Wer unterstützt mich bei der Kommunalwahl?

Falls Sie Unterstützung bei der Beantragung und dem Ausfüllen der Briefwahlunterlagen benötigen, können Sie sich an den  Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. wenden:

BSVSB
Wölflinstraße 13
79104 Freiburg
Telefon: (0761) 3 61 22
Fax: (0761) 3 61 23
E-Mail: info@bsvsb.org
Weiterführende Informationen finden sich unter: https://www.bsvsb.org/

Wahlen in Freiburg

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