Zweitwohnungsteuer
Wer in Freiburg einen Zweitwohnsitz gemeldet hat, muss seit dem Jahr 2012 eine Steuer in Höhe von 15 Prozent der jährlichen Netto-Kaltmiete entrichten.
Ziel dieser Steuer ist es weniger, höhere Steuereinnahmen zu erzielen, sondern die Bürgerinnen und Bürger zu animieren, ihren Erstwohnsitz in Freiburg anzumelden, wodurch sich für die Stadt finanzielle Vorteile ergeben: Pro Einwohner mit Hauptwohnsitz erhält Freiburg jährlich rund 1.960 Euro durch den Finanzausgleich. Auch andere Städte in Baden-Württemberg (z.B. Stuttgart, Heidelberg, Konstanz, Tübingen) erheben die Zweitwohnungsteuer.
Befreit von der Steuerpflicht sind sogenannte Kinderzimmer sowie Personen welche die Nebenwohnung aus beruflichen Gründen unterhalten und verheiratet sind, Bewohner von Alters- und Pflegeheimen oder Therapieeinrichtungen sowie Minderjährige.