Das Umweltschutzamt informiert: Falsche Entsorgung von Abwässern

Immer wieder kommt es zu Verschmutzungen von Freiburger Flüssen und Bächen, z.T. auch mit Fischsterben, weil in Gullys und Bodeneinläufen außerhalb des Gebäudes fälschlicherweise Abwasser entsorgt wird (z.B. Putzwasser, Farbreste etc.). Das Umweltschutzamt weist daher auf  Folgendes hin:
 
In Gullys, Hofabläufe oder Straßenrinnen im Freien darf grundsätzlich kein Schmutz- oder Abwasser gekippt werden!! Diese Abläufe dienen der Ableitung von Regenwasser und münden in der Regel in einen Fluss oder Bach oder versickern ins Grundwasser.

Während es früher teilweise üblich war, Regenwasser und Schmutzwasser gemeinsam in einem Rohr zur Kläranlage abzuleiten (sog. „Mischsystem“), ist es seit ca. 30 Jahren Pflicht, das Regenwasser getrennt abzuleiten (sog. „Trennsystem“) und dem Gewässer oder Grundwasser wieder zuzuführen. Einige Stadtteile Freiburgs entwässern auch - historisch bedingt - ihr Regenwasser in angrenzende Bäche.
 
Ein großer Teil Freiburgs (insbesondere die Tuniberggemeinden, Kappel, Littenweiler, Zähringen, Wiehre, St. Georgen, Industriegebiete, Gewerbegebiet Haid, Brühl, Rieselfeld, Gutleutmatten u.a.) entwässert im Trennsystem. Regenfallrohre, Straßenrinnen und -gullys sowie Hofabläufe münden daher entweder in den Regenwasserkanal und dann ein Gewässer oder kommen zur Versickerung. Sämtliche Stoffe, die dort eingebracht werden, können somit in kürzester Zeit ein Gewässer verunreinigen. Dies stellt einen Straftatbestand dar.

Häufig passiert es, dass Eimer mit Putzwasser oder auch mit Farbresten im Freien entsorgt und ausgespült werden, meist in Unkenntnis. Daher ist unbedingt darauf zu achten, dass in Gullys und Hofabläufe im Freien keinerlei feste Stoffe, Flüssigkeiten oder Abwässer entleert werden! Sollte dies beobachtet werden, sind die Betroffenen darüber zu informieren. Gewässerschutz geht alle an!

Abläufe innerhalb des Gebäudes, insbesondere an Waschbecken und WCs, sind grundsätzlich an die Schmutzwasserkanalisation und damit die Kläranlage angeschlossen. Poolwasser aus Swimmingpools, das mit Chlor und / oder anderen Chemikalien versetzt wurde, muss ebenfalls unbedingt über die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden, da bereits geringste Mengen an Algiziden oder Bioziden sich schädlich auf die Gewässerqualität auswirken können und für Fische giftig sind.
 
Sollten Sie Verschmutzungen in einem Gewässer feststellen, bitten wir Sie, dies umgehend der Feuerwehr unter der Tel.-Nr. 112 zu melden.

Veröffentlicht am 04. April 2024