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Stadtkreis Freiburg

Schwermetallbelastungen von Böden

Erinnerung an den historischen Erzbergbau in Kappel. (Foto: Seeger/Stadt Freiburg)

Der historische Erzbergbau hat in großen Bereichen des Südschwarzwalds und den angrenzenden Regionen der Oberrheinebene zu Anreicherungen mit Schwermetallen und Arsen im Boden geführt. Über Jahrhunderte verbreiteten sich die beim Erzabbau freigesetzten Schadstoffe durch natürliche Prozesse über die Flüsse und ihre Überschwemmungsbereiche bis in die Auen und Siedlungsgebiete im Oberrheingraben.

Schwermetalle können von Menschen direkt über den Boden, z.B. von spielenden Kindern oder über Wasser, Pflanzen und Tiere durch die Nahrung aufgenommen werden. In höheren Konzentrationen können Schwermetalle zu gesundheitlichen Belastungen für Menschen führen. Die Schadstoffbelastungen im Boden und Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Wasser, Böden und Pflanzen werden auf Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bewertet.

Kappler Tal

Im Kappler Tal auf Gebiet des Stadtkreises Freiburg wurde im Jahr 2007 nach bodenschutzfachlichen Untersuchungen ein ca. 110 ha großes Gebiet mit erhöhten Schwermetallgehalten entlang des Talbaches (Reichenbach) und der Brugga bis zur Einmündung in die Dreisam abgegrenzt und die folgenden Empfehlungen für den Pflanzenanbau in privaten Haus- und Kleingärten veröffentlicht.

Privater Nutzpflanzenanbau auf Böden mit erhöhten Schwermetallgehalten

Empfehlungen:

In einigen Flusstälern vor allem im südlichen Schwarzwald finden sich gegenüber anderen Landschaftsabschnitten erhöhte Gehalte an Schwermetallen im Boden. Diese haben zum einen natürliche Ursachen, zum anderen rühren sie vom jahrhundertlangen Erzabbau im Schwarzwald her. Die über die Jahrhunderte währende Verwitterung und Auslaugung der zu Tage geförderten und bearbeiteten Rohstoffe hat häufig zu erhöhten Schwermetallgehalten im Boden geführt. Im Kappler Tal trifft dies für vor allem für die Schwermetalle Blei, Cadmium und Zink zu.

Obst- und Gemüsearten zeigen ein unterschiedliches Anreicherungsvermögen aus Böden für Blei und Cadmium. Zink ist für den Menschen ein wichtiges Spurenelement und deswegen auch in höheren Konzentrationen für den Menschen nicht von Schaden.

Hohe Anreicherung Blei: Hohe Anreicherung Cadmium: Mäßige Anreicherung Blei: Mäßige Anreicherung Cadmium: Niedrige Anreicherung Blei: Niedrige Anreicherung Cadmium:
Endivie Endivie Apfel Blumenkohl Bohnen Apfel
Erdbeeren Lollo Rosso Blumenkohl Broccoli Erbse Birne
Feldsalat Mangold Broccoli Chinakohl Gurken Bohnen
Johannisbeere Sellerie Chinakohl Erdbeere Tomate Erbse
Lollo Rosso Weizen Grünkohl Grünkohl Wein Feldsalat
Mangold   Kartoffeln Hafer Zucchini Gerste
Möhren   Kohlrabi Johannisbeere   Gurken
Radieschen   Porree Kohlrabi   Holunderbeeren
Rettich   Rhabarber Salatarten   Kartoffeln
Rote Beete   Roggen Meerrettich   Kürbis
Salatarten   Rosenkohl Möhren   Paprika
Sellerie   Rotkohl Petersilie   Radieschen
Spinat   Sauerkirschen Porree   Rettich
Stachelbeere   Schwarzwurzel Rhabarber   Rosenkohl
    Spitzkohl Roggen   Rotkohl
    Weißkohl Rote Beete   Sauerkirsche
    Weizen Schwarzwurzeln   Spitzkohl
    Wirsing Spinat   Tomate
      Tomate   Weißkohl
          Wirsing
          Wein
          Zucchini

Basis: AK "Bodenbelastung" der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO)

Küchenkräuter und Zwiebeln enthalten ebenfalls relativ häufig erhöhte Schwermetallgehalte. Da sie in der Regel zur Würzung von Speisen verwendet werden, erfolgt mit ihrem Verzehr wegen der geringen Mengen keine erhöhte Schwermetallbelastung. Erfahrungen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zeigen, dass erstgestochener Spargel ebenfalls hohe Gehalte aufweisen kann. Über andere Nahrungspflanzen liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.

Im Übrigen sollten das Gemüse bzw. die Früchte vor dem Verzehr unbedingt gründlich gewaschen werden. Dies reduziert eine Schwermetallaufnahme über Bodenpartikel deutlich. Es wird empfohlen, erdgebundene Früchte (z.B. Kartoffeln, Möhren, Rettiche) vor dem Verzehr zu schälen. Für einen uneingeschränkten Anbau sämtlicher Nahrungspflanzen empfehlen wir einen vorherigen Bodenaustausch oder -auftrag mit unbelastetem Boden (bis ca. 0,4m).

Bei Verbleib des vorhandenen Bodens sollte besonders auf einen neutralen Boden-pH-Wert zwischen 6,5 - 7 geachtet werden, um die Mobilität von Schwermetallen im Boden und damit eine Aufnahme über die Pflanzenwurzeln zu reduzieren. Evtl. ist eine Kalkung des Bodens vorzunehmen.

Bei hohen Nährstoffvorräten in Gartenböden ist jede überflüssige Düngung zu vermeiden. Eine Kompostierung von Gartenabfällen wie z.B. Rasenschnitt ist weiterhin möglich, da hierdurch keine weitere Anreicherung der Schwermetalle im Boden erfolgt.

Als Ansprechpartner bei Fragen stehen das Umweltschutzamt (Tel. 0761/201-6182 oder 201-6168) sowie das Gesundheitsamt (Tel. 0761/2187-3200) und das Landwirtschaftsamt (Tel. 0761/ 2187-5825) zur Verfügung.

Nach weiteren Erkenntnissen aus Sedimentuntersuchungen an Fließgewässern und geänderten Höchstgehalten für Cadmium und Blei in Lebens- und Futtermitteln durch die Europäische Union beauftragte das Umweltschutzamt Freiburg eine Detailuntersuchung zu den Schwermetallbelastungen. Diese Untersuchung wurde zum Anlass genommen, auch weitere vom Bergbau betroffene Auenbereiche unterliegender Fließgewässer zu erfassen. Die bisherigen Kenntnisse zum Kappler Tal wurden einbezogen. Vorrangig wurden die Schwermetalle Blei und Cadmium sowie Arsen und, ergänzend zu Pflanzen- und Bodenproben, Gewässer und Fische untersucht.

Überschwemmungsbereich von Dreisam, Brugga und Möhlin

Diese Untersuchung von 2016 ergab ein größeres vom Bergbau durch Blei, Cadmium und Arsen beeinflusstes Gebiet von ca. 1.060 ha mit einer Neuabgrenzung im Kappler Tal und neuen Flächen im ehemaligen Überschwemmungsbereich der Dreisam, der Brugga und der Möhlin. Die Untersuchungsergebnisse dienen als Grundlage für Entscheidungen und Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben in diesen Gebieten.

Spielplätze

Aus Vorsorgegründen werden für Bauvorhaben und Spielplätze grundsätzlich Bodenuntersuchungen und dichte Pflanzendeckungen, z.B. mit Gras empfohlen, insbesondere in den Bereichen mit zu erwartenden höheren Schwermetallgehalten im Kappler Tal, an der Brugga und der Möhlin.

Zum Verzehr von Fischen aus der Brugga gab der Fachbereich Gesundheitsschutz des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald eine Empfehlung aus. In den untersuchten Fischen der Dreisam und des Kappler Talbaches spiegelten sich die relativ hohen Cadmium- und Bleigehalte im Kappler Talbach nicht wider. Für diese Gewässer sind keine weiteren Maßnahmen zu treffen.

Gewerblicher Anbau von Getreide, Gemüse und Futtermitteln

Zum gewerblichen Anbau von Getreide, Gemüse und Futtermitteln informiert die für die Stadt Freiburg und den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zuständige Landwirtschaftsbehörde auf ihrer Internetseite. Für die Grünlandnutzung ergeben sich keine Anbaubeschränkungen. 

Privater Pflanzenanbau in Haus- und Kleingärten

Für den privaten Pflanzenanbau in Haus- und Kleingärten wird weiterhin empfohlen, die vorgenannten Empfehlungen zu beachten.

Abfallrechtliche Vorgaben

Die Böden entlang der Dreisam, dem größten Bereich des Untersuchungsgebietes, weisen den Zuordnungswert Z1 nach der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial (VwV-Boden) auf. Böden auf ca. 7,5 % der Gebietsfläche liegen im Bereich der Zuordnungswerte Z2. Damit kann bei einem Aushub das Bodenmaterial nahezu aus dem gesamten Untersuchungsgebiet abfallrechtlich nach den Vorgaben der VwV-Boden verwertet und z.B. in technischen Bauwerken wie Straßen, Dämmen oder unter Gebäuden eingebaut werden. Nur punktuell im Bereich ehemaliger Bergbaustandorte im Kappler Tal vorkommende Böden mit Zuordnungswerten größer Z2 sind nach Aushub auf Deponien zu beseitigen.

Ab 1. August 2023 richtet sich die abfallrechtliche Bewertung nach der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV). Die bisherigen Zuordnungswerte (Z) sind nicht direkt auf die neuen Bezeichnungen der Materialklassen übertragbar. Die Tabelle ermöglicht einen überschlägigen Vergleich:

Bodenmaterial nach VwV-Boden  | 
Bodenmaterial (BM) oder Baggergut (BG) nach ErsatzbaustoffV  
Z0 Klasse 0 BM-0
Z0* IIA, Z0* Klasse 0* BM-0*
Z1.1 Klasse F0* BM-F0*
Z1.2 Klasse 1 und 2 BM-F1, und BM-F2
Z2 BM oder BG der Klasse 3 BM-F3

Übersichtskarten

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Fehrenbachallee 12
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Telefon +49 761 2016101 Sekretariat
Fax +49 761 2016199