Gemeinsinn lohnt sich
Vermieter_innen erhalten Subventionen des Landes (L-Bank) in Form von einem zinsverbilligten Darlehen bzw. Teil- oder Vollzuschuss für die Bereitstellung von geförderten Mietwohnungen, wenn sie:
- neue geförderte Mietwohnungen errichten,
- die Laufzeit bereits geförderter Mietwohnungen nach dem Bindungsende verlängern möchten oder
- eine freie und bezugsfertige freifinanzierte Wohnung in eine geförderte Mietwohnung umwandeln (z. B. bei einem Mieter_innen-Wechsel).
Für die Begründung von Mietpreis- und Belegungsbindungen bei bereits errichtetem, bezugsfreiem Wohnraum erhält man beispielsweise als Förderung einen einmaligen Zuschuss.
Ein Beispiel: Bei einer 90 m² Wohnung, mit einer Bindungsfrist von 30 Jahren und einer Regelabsenkung von 33 % gegenüber der ortsüblichen Vergleichsmiete, gibt es vom Land Baden-Württemberg auf einen Schlag einen Zuschuss in Höhe von ca. 94.000 €, der nicht zurück bezahlt werden muss.
Ein Neubauvorhaben wird von der L-Bank mit einem zinsverbilligten Förderdarlehen unterstützt. Alternativ kann der Subventionswert auch als Teil- oder Vollzuschuss ausgezahlt werden, wobei die konkrete Höhe ebenfalls von der Bindungsdauer sowie der Höhe der Mietabsenkung abhängt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Förderantrag vor Baubeginn und vor dem Abschluss der Verträge über die Errichtung des Objekts oder über den Erwerb des Objekts gestellt werden muss.
Die Einkommensgrenze für eine Antragstellung ist nur in der Eigentumsförderung relevant. Im Mietwohnungsbau gilt, dass der Antragsteller (Investor, Genossenschaft, FSB, GbR, etc.) über ausreichend Bonität verfügt. Die Familien, die dort einziehen, benötigen dann einen WBS mit der entsprechenden Einkommensgrenze. Diese Einkommensgrenze für den WBS liegt z.B. bei 4 Personen derzeit bei 75.800 €.
Vermieter_innen können durch Ihr Engagement Wohnraum für Menschen schaffen, deren Einkommen nicht ausreicht, um eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt zu bezahlen. Gemeinsam können wir es dadurch schaffen, die Vielfalt der Stadtgesellschaft zu erhalten und soziale Strukturen zu stärken.
Landeswohnraumförderprogramm 2022 (1,164 MB)
Anpassung Landeswohnraumförderprogramm Baukosten (207,1 KB) (Januar 2023)
Anpassung Landeswohnraumförderprogramm (393,5 KB) (August 2023)
Anpassung Landeswohnraumförderprogramm Einkommensgrenzen (606,8 KB) (Juni 2024)
FAQ
Warum sollte ich meine Eigentumswohnung fördern lassen?
Sie erhalten einen attraktiven Zuschuss / ein attraktives Darlehen vom Land Baden-Württemberg mit dem Sie Ihre Wohnung z. B. instandhalten oder modernisieren können. Gleichzeitig entsteht bezahlbarer Mietwohnraum für Bürger_innen. Sie leisten dadurch einen tollen Beitrag an einer sozialen und vielfältigen Stadtgesellschaft.
Gibt es einen Haken?
Sie binden sich zwar für eine bestimmte Laufzeit an eine günstigere Miete, erhalten auf der anderen Seite jedoch einen attraktiven Zuschuss des Landes, ohne diesen zurückzahlen zu müssen (im Bestand). Auch im Neubau ist die Zuschussvariante möglich. Gleichzeitig profitieren die Mieterinnen und Mieter, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung leisten können, von der geringeren Miete Ihrer Wohnung.
Wie lange bin ich an die öffentliche Förderung gebunden?
Die Bindungsdauer kann durch die Vermieter_innen festgelegt werden. Sie beträgt 10, 15, 25, 30 oder bis zu 40 Jahre. Hinzu kommt die Höhe des Förderabschlags. Diese beträgt zwischen 20 % und 40 % der ortsüblichen Vergleichsmiete. Schlussendlich bemisst sich die Höhe des Zuschusses an der Bindungsdauer und des Förderabschlags.
An wen vermiete ich?
Während der Bindungsdauer wird die geförderte Mietwohnung ausschließlich an berechtigte Haushalte mit einem passenden Wohnberechtigungsschein (Verhältnis von Anzahl Haushaltsmietglieder zur Wohnfläche und Zimmeranzahl) vermietet.
Welche Wohnungsgrößen können gefördert werden?
Zu den Anforderungen der Wohnungsgrößen gibt es von der L-Bank ein Merkblatt, welches Sie auf der Homepage der L-Bank unter Mietwohnungsfinanzierung BW – Neubau (siehe Dokumente und Formulare) abrufen können. Es ist zu unterscheiden zwischen den Mindestanforderungen der L-Bank für die Ausstattung der Wohnung und den maximalen Wohnungsgrößen des WBS.
Erhalte ich Unterstützung bei der Antragsstellung?
Bei der Beantragung und Abwicklung unterstützt Sie die Wohnraumförderstelle des Amts für Liegenschaften und Wohnungswesen, E-Mail alw@stadt.freiburg.de gerne.