Das Baurechtsamt als Untere Denkmalschutzbehörde sorgt für die Erhaltung des kulturellen Erbes in Form der gesetzlich geschützten Denkmale und Bauwerke, die im Geltungsbereich von städtischen Denkmalschutzsatzungen liegen.
52 Bauen und Wohnen
52.30 Denkmalschutz und Denkmalpflege