Doppelhaushalt 2023/2024



Im Rahmen der Zuständigkeit für städtische Gebäude ist das GMF für Bereitstellung, Betrieb, Unterhaltung und Reinigung der öffentlichen Toilettenanlagen zuständig.


54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 54.90 Öffentliche Toilettenanlagen