Die Sicherstellung einer adäquaten Wohnraumversorgung für breite Schichten der Freiburger Bevölkerung ist eine der Kernaufgaben des Amtes.
52 Bauen und Wohnen
52.20 Wohnungsbauförderung und Wohnungsversorgung
Die Stadt hat im Januar 2014 als Teil des kommunalen Handlungsprogramms Wohnen die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten. Alle erforderlichen Tätigkeiten im Zusammenhang hiermit, von der Bauberatung über die Durchführung von Genehmigungsverfahren bis zur Abnahme von zur Verfügung gestelltem Ersatzwohnraum sowie der Reaktivierung zweckentfremdeten Wohnraums, werden durch das Baurechtsamt abgewickelt.
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