Auf Basis der im Altlastenkataster für Freiburg erfassten und bewerteten Altablagerungen und Altstandorte, von denen schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen, werden die notwendigen Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen durch das für die Stadt Freiburg als untere Verwaltungsbehörde zuständige Umweltschutzamt vorgegeben bzw. angeordnet.
56 Umweltschutz
56.10 Umweltschutzmaßnahmen
Das Beratungszentrum für Bauen und Energie (BZBE) übt eine Lotsenfunktion bei der energetischen Sanierung bestehender Gebäude aus.
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56.10 Umweltschutzmaßnahmen
Das GuT ist die verantwortliche Stelle bei der Stadt Freiburg im Breisgau zur Koordinierung und Durchführung der Lärmminderungsplanung.
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