31.60 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
3.13.31.60
Kurzbeschreibung
Das Amt für Soziales gewährt Trägern der Wohlfahrtspflege Zuschüsse zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben oder wenn die Zuschussgewährung im öffentlichen Interesse liegt.
Weitere Informationen
Die Zuschüsse werden derzeit z. B. für Angebote für Menschen mit Behinderung, für psychisch kranke Menschen, für suchtkranke Menschen sowie für Hilfen für wohnungslose Menschen, im Sanitäts- und Rettungswesen, für Gesundheitsdienste, für die Gemeinwesenarbeit und für Betreuungsvereine gewährt.
Produktgruppen:
- 31.60.01 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege