52.10 Bauordnung
5.26.52.10
Kurzbeschreibung
Das GuT wird im Zuge der Bauordnungsverfahren als Fachbehörde gehört und um Stellungnahme gebeten.
Weitere Informationen
Hierdurch soll sichergestellt werden, dass eine ausreichende, bedarfsorientierte, sichere und funktionsfähige Erschließung der einzelnen Bebauungen gewährleistet ist und die Baumschutzsatzung der Stadt Freiburg im Breisgau Berücksichtigung findet.
Produktgruppen:
- 52.10.02 Baugenehmigungsverfahren