THH 20 Amt für Brand- und Katastrophenschutz
4.20.00.00
Kurzbeschreibung
In die Zuständigkeit des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz fallen die Produktgruppen Brandschutz und Katastrophenschutz.
Weitere Informationen
Hierzu zählen insbesondere die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und die allgemeine Hilfeleistung durch berufliche und ehrenamtliche Feuerwehrkräfte sowie der Zivil- und Katastrophenschutz im Stadtgebiet mit einer Fläche von rd. 153 km².
Nach dem Feuerwehrgesetz ist das Amt für Brand- und Katastrophenschutz auch Gefahrenabwehrbehörde. Weitere Rechtsgrundlagen für die Leistungserbringung sind neben dem Feuerwehrgesetz das Zivil- und Landeskatastrophenschutzgesetz und die Bauordnung.
Personal
Stellen im Amt | Beamt_innen | Beschäftigte | Gesamt 2021/22 | Beamt_innen | Beschäftigte | Gesamt 2023/24 |
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Amt für Brand- und Katastrophenschutz | 166,50 | 4,61 | 171,11 | 166,50 | 4,61 | 171,11 |
Ausblick
- Bau des Rettungszentrums mit Räumlichkeiten für die Hilfsorganisationen und die Freiwillige Feuerwehr
- Weitere Umsetzung und Fortschreibung des Perspektivenplanes der Feuerwehr Freiburg unter Berücksichtigung der vorgegebenen Schutzziele
- Vollzug und Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes zur Neu- und Ersatzbeschaffung der Einsatzfahrzeuge
- Bewertung und Umsetzung der Ergebnisse des erstellten Gefahrenabwehr- bzw. Feuerwehrbedarfsplans
- Bedarfsorientierte Baumaßnahmen für die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrhaus für die Abteilung Lehen und Umbau der bisher als Atemschutzübungsanlage genutzten Räumlichkeiten im Feuerwehrhaus Hochdorf)
- Aufrechterhaltung des Sicherheitsniveaus für die Bevölkerung von Freiburg
- Sicherstellung von Aus- und Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen