Mit der Finanzausstattung des THH 61 wird ein Großteil der kommunalen Aufgaben finanziert. Hier spiegelt sich auch das sogenannte Konnexitätsprinzip wieder, das bedeutet, dass das Land bei Aufgabenübertragung auf die Kommunen (z. B. Grundsicherung) auch die damit zusammenhängenden Lasten trägt.
61 Allgemeine Finanzwirtschaft
61.10 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen