Pressemitteilung vom 7. November 2023

Außergewöhnliche Maßnahme: Wohngeldstelle im November zwei Mal für je eine Woche nur per E-Mail oder Post erreichbar

  • Damit will die Verwaltung bestehende Rückstände abbauen und die schnellere Bearbeitung von Anträgen sichern

Wohngeld ist eine deutsche Erfindung. Zum 1. April 1965 trat das Wohngeldgesetz in Kraft. Gedacht ist es als Zuschuss zur Wohnungsmiete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“) für Bürgerinnen und Bürger mit geringeren Einkommen. In den 2010er Jahren lag der Kreis der Wohngeldempfänger in Deutschland stets bei 1 bis 1,5 Millionen. Wegen einer Gesetzesreform hat sich im Januar 2023 die Zahl der Wohngeld-Berechtigten bundesweit ungefähr verdreifacht. Zudem wurde dem Wohngeld auch eine Heizkostenkomponente (2 Euro pro qm) hinzugefügt und die Bewilligungsdauer auf 24 Monate erhöht.

Die aktuellen Reformen haben den Aufwand für kommunale Behörden, die die Anträge bearbeiten, stark erhöht. Bei Freiburgs Wohngeldstelle entstand ein deutlicher Rückstand; zurzeit warten hier noch 2.500 Alt-Fälle auf ihre Bearbeitung, und pro Woche kommen 3.000 Poststücke hinzu, also neue Anträge oder benötigte Nachweise für laufende Anträge.

Damit die Sozialverwaltung endlich vor diese enorme Welle kommt, greift sie zu einer außergewöhnlichen Maßnahme: vom 13. bis 17. November und vom 27. November bis 1. Dezember (Montag bis Freitag) ist die Wohngeldstelle nur per E-Mail oder Post erreichbar, nicht telefonisch und nicht persönlich. In dieser Zeit gibt es keine Vor-Ort-Termine. So will die Verwaltung bestehende Rückstände abbauen und die schnellere Bearbeitung von Anträgen sichern.

Veröffentlicht am 07. November 2023