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Antrag auf Grabmalgenehmigung

Grabmale, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen auf oder unter der Graboberfläche dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der Friedhofsverwaltung errichtet, angebracht, verändert oder versetzt werden. Die Aufstellung eines vorläufigen Grabzeichens aus Holz bedarf keiner Genehmigung.

Onlineantrag und Formulare

Voraussetzungen

Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen. Der von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller und der Herstellerin bzw. dem Hersteller unterschriebene Antrag muss genaue Angaben über Größe, Art, Werkstoff, Farbton und Oberflächenbehandlung, über Inhalt, Form und Anordnung der Schrift sowie etwaige bildliche Darstellungen oder Symbole enthalten. Dem Antrag ist eine Zeichnung in zweifacher Fertigung im Maßstab 1:10 beizufügen. Aus den Zeichnungen müssen außer Grund-, Aufstrich- und Seitenriss alle Einzelheiten des Grabmals ersichtlich sein. Besondere Zeichnungen oder Modelle in größerem Maßstab oder natürlicher Größe können verlangt werden. Die Genehmigung kann von der Vorlage eines statischen Nachweises abhängig gemacht werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb eines Jahres mit der Erstellung des Grabmales begonnen worden ist.
Grabmale und Steineinfassungen sind ihrer Größe entsprechend nach den Vorgaben der jeweils aktuellen Fassung der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabanlagen der Deutschen Natursteinakademie zu fundamentierenund so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber weder umstürzen noch sich senken können. Die Fundamente dürfen weder auf Nachbargräber noch auf Friedhofswege übergreifen. Stein, Sockel und Fundament sind ihrer Größe entsprechend miteinander zu verdübeln.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Grabmalgenehmigung ist bei der Friedhofsverwaltung (ausgefüllt und unterschrieben durch den Planer und Ersteller des Grabmals sowie des Nutzungsberechtigten) einzureichen.
Die Grabmalanlage ist entsprechend der TA Grabmal (Stand September 2009) zu planen und auszuführen. Der Aufsteller der Grabmalanlage ist verpflichtet, nach 6 Wochen die Dokumentation der Abnahmeprüfung (Last-Zeit-Diagramm) vorzulegen. Erfolgt diese Vorlage nicht, wird zu Lasten des Nutzungsberechtigten (100 Euro) die Durchführung der Abnahmeprüfung an einen Sachkundigen vergeben. Die Ausführungsbestätigung ist 14 Tage nach Fertigstellung der Grabanlage bei der Friedhofsverwaltung einzureichen. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Für die ausreichende Dimensionierung (z. B. Dübel und Fundament) ist der Planer und Aufsteller der Grabanlage verantwortlich. Von allen sicherheitsrelevanten Bauteilen werden beim Antrag detaillierte Angaben verlangt.

Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft fordert die Kenntlichmachung mit einem Warnhinweis und die Absicherung des Grabmals bis zur Abnahmeprüfung. Eine Skizze ist in doppelter Fertigung beizufügen (Maßstab 1:10).

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter "Antrag auf Grabmalgenehmigung"
  • Skizze des Grabmals (2x)

Kosten

-

Hinweise

Deutschen Natursteinakademie e.V., Gerberstraße 1, 56727 Mayen.

Rechtsgrundlage

Satzung der Eigenbetriebe Friedhöfe

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 14.06.2010 freigegeben.