Lärmaktionsplan

Die Lärmaktionsplanung ist ein seit 2002 durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenes, umweltpolitisches Planungsinstrument für Kommunen mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Die gesetzlichen Grundlagen für die Lärmaktionsplanung sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG §§ 47 a-f) in Verbindung mit der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) geregelt.

Die Lärmaktionspläne müssen spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Somit steht nun auch in Freiburg in Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 4. Runde an.

Kontakt

Konzeptionelle Planung
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

Weitere Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie auf den Seiten der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg