Infos für Ex-Freiburger_innen im Ausland
bei der Bundestagwahl am 26. September 2021
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, aber trotzdem an der Bundestagswahlen teilnehmen möchten, müssen einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss bis spätestens 5. September 2021 bei der der letzten deutschen Wohnsitzgemeinde eingereicht werden.