Leistungen
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Widerspruch gegen Abwassergebührenbescheid einlegen
Sie haben einen Gebührenbescheid bekommen und möchten Widerspruch einlegen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Gebührenbescheid ist zugegangen und noch nicht bestandskräftig
Verfahrensablauf
- Gebührenpflichtiger erhält Gebührenbescheid
- Gebührenpflichtiger ist mit Bescheid nicht einverstanden und will dagegen vorgehen
- Gebührenpflichtiger muss Widerspruch einlegen
Fristen
Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
Erforderliche Unterlagen
Bei einer Vertretung: Vollmacht
Kosten
Bei stattgegebenem Widerspruch: keine
Bei zurückgewiesenem Widerspruch: nach Aufwand/ Verwaltungsgebührensatzung
Hinweise
Hinweis:
Ein Widerspruch kann selbst formuliert und vor Ende der Widerspruchsfrist bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Vor Ende der Widerspruchsfrist kann ein Widerspruch auch zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
Rechtsgrundlage
Stadtentwässerungssatzung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 14.04.2021 freigegeben.