Wählbarkeitsbescheinigung für die Bewerbung zu einer Bürgermeisterwahl erteilen
Jeder Bewerber und jede Bewerberin muss der Bewerbung eine Bescheinigung über seine oder ihre Wählbarkeit beilegen (Wählbarkeitsbescheinigung).
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie wählbar sind. Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbung in Deutschland wohnen, am Wahltag das 25., aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.
Verfahrensablauf
Sie können die Bescheinigung per E-Mail: wahlamt@stadt.freiburg.de, schriftlich, telefonisch, persönlich oder online beantragen.
Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Familiennamen
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Anschrift
- bei Bürgermeisterwahlen zusätzlich den Tag der Wahl und ggf. der Neuwahl.
Fristen
Es sind die Fristen der jeweiligen Stellenausschreibungen zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Kosten
16,00 € für die Erteilung einer Wählbarkeitsbescheinigung für Bürgermeisterwahlen.
Hinweise
Tipp:
Wenn Sie den Antrag online stellen, kann das Verfahren der Erteilung der Wählbarkeitsbescheinigung beschleunigt erfolgen.
Vertiefende Informationen
Die Wählbarkeit zum Bürgermeister ergibt sich aus § 46 Gemeindeordnung (GemO); der Ablauf der Amtszeit aus § 36 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG).
Rechtsgrundlage
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg
- § 10 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz
- § 46 GemO
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 04.01.2022 freigegeben.