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Wählbarkeitsbescheinigung für die Bewerbung zu einer Bürgermeisterwahl erteilen

Jeder Bewerber und jede Bewerberin muss der Bewerbung eine Bescheinigung über seine oder ihre Wählbarkeit beilegen (Wählbarkeitsbescheinigung).

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie wählbar sind. Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbung in Deutschland wohnen, am Wahltag das 25., aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben.

Verfahrensablauf

Sie können die Bescheinigung per E-Mail: wahlamt@stadt.freiburg.de, schriftlich, telefonisch, persönlich oder online beantragen.

Ihr Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • bei Bürgermeisterwahlen zusätzlich den Tag der Wahl und ggf. der Neuwahl.

Fristen

Es sind die Fristen der jeweiligen Stellenausschreibungen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten

16,00 € für die Erteilung einer Wählbarkeitsbescheinigung für Bürgermeisterwahlen.

Hinweise

Tipp:
Wenn Sie den Antrag online stellen, kann das Verfahren der Erteilung der Wählbarkeitsbescheinigung beschleunigt erfolgen.

Vertiefende Informationen

Die Wählbarkeit zum Bürgermeister ergibt sich aus § 46 Gemeindeordnung (GemO); der Ablauf der Amtszeit aus § 36 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG).

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 04.01.2022 freigegeben.