Versiegelte Flächen feststellen/ erklären
Hilfe bei der Feststellung/ Ermittlung/ Erklärung der versiegelten und zur Niederschlagswassergebühr pflichtigen Grundstücksflächen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Der Vorsprechende ist Abgabenpflichtiger oder Bevollmächtigter.
Verfahrensablauf
Seit dem 01.12.2012 erhebt die Stadt Freiburg die sogenannte getrennte Entwässerungsgebühr, d.h. es werden gesondert Gebühren für Schmutz- und für Niederschlagswasser erhoben.
Maßstab für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr sind die versiegelten und an eine Anlage der Stadtentwässerung angeschlossenen Grundstücksflächen. Diese werden entweder durch den Gebührenpflichtigen gemeldet oder (wenn keine Meldung erfolgt) von der Stadt geschätzt.
- Gebührenpflichtiger hat Aufforderung zur Erklärung seiner versiegelten und an eine Anlage der Stadtentwässerung angeschlossenen Flächen erhalten
oder
- Gebührenpflichtiger hat Veränderungen am Grundstück vorgenommen, die Einfluss auf die versiegelten und entwässerten Flächen haben und weiß nicht wie er hiermit verfahren soll, damit die Niederschlagswassergebühr entsprechend angepasst wird.
Gebührenschuldner muss Flächen erheben und auf dem sogenannten Erhebungsbogen eintragen und verbindlich mit Unterschrift erklären.
Fristen
Sind davon abhängig, ob ein vorhandender Bescheid geändert werden soll oder ob die Erklärung für die Zukunft gelten soll.
Erforderliche Unterlagen
Evtl. Erhebungsbogen (wenn dieser nicht vorhanden ist, kann er vor Ort in der Dienststelle angefordert werden)
Kosten
Keine
Hinweise
Hinweis:
Bei benötigten Angaben zur Situation der Hausentwässerung auf dem Grundstück ist eine Einsichtnahme in die Hausentwässerungsakte bei der badenova möglich .
Rechtsgrundlage
Stadtentwässerungssatzung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 26.01.2016 freigegeben.