Hütten und Grillstellen anmieten
Geschlossene, mietbare und zahlreiche offene Waldhütten für bis zu 70 Personen sowie viele Grillplätze laden zum Feiern im Stadtwald ein.
Die Hütten stehen grundsätzlich nur für private Zwecke zur Verfügung. Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, insbesondere solche für die Eintritt erhoben wird, sind nicht zulässig.
Da die Hütten im Wald liegen ist im Außenbereich elektrisch verstärkte Musik nicht zulässig.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
- Alter: 18 Jahre
- Die Hütten stehen grundsätzlich nur für private Zwecke zur Verfügung. Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter, insbesondere solche für die Eintritt erhoben wird, sind nicht zulässig.
- Da die Hütten im Wald liegen ist im Außenbereich elektrisch verstärkte Musik nicht zulässig.
Verfahrensablauf
Eine Hütte kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder im Internet gemietet werden.
Die Schlüsselabholung und Unterzeichnung des Mietvertrags, sowie die Bezahlung (bar) von dem Miet- und ggf. Kautionsbetrag wird im Forstamt abgewickelt. Dies gilt ebenso für die Schlüsselrückgabe und ggf. Kautionsrückerstattung.
Fristen
Die Mietdauer beträgt 24 Stunden ab 12:00 Uhr mittags.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Bargeld für Miete und Kaution
Kosten
- Von 10,- bis 180,- Euro je nach Grillplatz und Hütte
- Kaution für Opfinger und St. Georgshütte 150,- Euro
- Nur Barzahlung, gestaffelte Rücktrittsgebühr bzw. Bearbeitungsgebühr bei Rücktritt laut AGB
Hinweise
Hinweis:
Eine frühzeitige Anmeldung ist sinnvoll, da die großen Hütten schnell ausgebucht sind. Auch an den Wochenenden ist mit einer langen Vorlaufzeit zu rechnen. ( ca. 3 Jahre)
Informieren Sie sich am besten vorab über die Ausstattung der Hütten z.B. durch eine Vorab-Besichtigung.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Rechtsgrundlage
AGB des Forstamts, Landeswaldgesetz, Hütten- bzw. Platzordnung der jeweiligen Hütte und Erholungswaldsatzung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 06.04.2021 freigegeben.