Leistungen
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EU-Heimtierausweis (Pet Passport) beantragen
Der Heimtierausweis ist ein für Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union (EU) notwendiges Reisedokument für Katzen, Hunde und Frettchen.
Er enthält unter anderem folgende Angaben:
- Halterin oder Halter des Tieres
- Beschreibung des Tieres
- Kennzeichnung des Tieres (Art und Datum der Kennzeichnung sowie Kennzeichnungsnummer)
- Tollwutimpfung (Gültigkeit)
- Bestätigung eines ausreichenden Testergebnisses der Titrierung von Tollwutantikörpern
als Nachweis der Wirksamkeit der Tollwutimpfung, wenn Reisen in nicht gelistete Drittländer beabsichtigt sind - weitere Impfungen oder Behandlungen, zum Beispiel gegen Echinokokken
Auch wenn Sie nicht planen, mit Ihrem Heimtier zu verreisen, können Sie einen Heimtierausweis ausstellen lassen, da dort auch alle Impfungen eingetragen werden können und damit ein separater Impfpass nicht mehr notwendig ist.
Hinweise:
- Seit dem 29. Dezember 2014 dürfen bei der Erstausstellung nur noch solche Heimtierausweise verwendet werden, welche den neuen Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 entsprechen.
- Die vor dem 29. Dezember 2014 ausgestellten "alten" Heimtierausweise nach dem Muster der Entscheidung 2003/803/EG behalten ihre Gültigkeit.
- Ausschließlich dazu ermächtigte Tierärzte dürfen Heimtierausweise ausstellen.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: