Einschulungsuntersuchung wahrnehmen
Alle Kinder, die in Baden-Württemberg eingeschult werden, müssen an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Sie gliedert sich in zwei Untersuchungsschritte.
Schritt 1 erfolgt für alle Kinder in der Regel im vorletzten Jahr vor der Einschulung. So können Kinder gegebenenfalls frühzeitig gefördert oder gezielt behandelt werden.
Schritt 2 findet im Jahr vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen im Vordergrund.
Hinweis:
Alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Schritt 2 von einer Schulärztin oder von einem Schularzt untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, entscheidet die Schulärztin oder der Schularzt, ob eine ärztliche Untersuchung in Schritt 2 notwendig ist. Darüber hinaus können auch die zuständige Schule oder Erzieherinnen und Erzieher eine Untersuchung durch die Schulärztin oder den Schularzt beantragen beziehungsweisevorschlagen.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: