Ausschreibungen - Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Durchführung von Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen im Wettbewerb. Das Vergabemanagement begleitet und berät dabei die ausschreibenden Dienststellen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Unternehmen benötigen einen Internetzugang zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen über das Vergabeportal der Region Freiburg (regionfreiburg.deutsche-evergabe.de).
Verfahrensablauf
Unternehmen werden durch öffentliche Bekanntmachung (z.B. Badische Zeitung, EU-Amtsblatt, Vergabeportal der Region Freiburg: regionfreiburg.deutsche-evergabe.de) oder direkt zur Teilnahme am Wettbewerb bzw. Angebotsabgabe aufgefordert.
Über das Vergabeportal müssen die interessierten Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen beziehen und gemäß der vorgeschrieben Form und Frist ihr Angebot elektronisch oder in Papierform einreichen. Die Angebote werden vom Vergabemanagement eröffnet, wobei die teilnehmenden Unternehmen aber nur bei Ausschreibungen von Bauleistungen nach VOB anwesend sein dürfen.
Nach der formellen und fachlichen Wertung durch das Vergabemanagement und die ausschreibende Dienststelle (bzw. ggf. von diesen beauftragten Dritten, wie z.B. Architekten/Ingenieure) wird von der ausschreibenden Dienststelle das wirtschaftlichste Angebot beauftragt. Die nichtberücksichtigten Unternehmen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben bzw. auf Antrag über die Gründe der Nichtberücksichtigung informiert.
Fristen
Fristen gemäß den Ausschreibungsunterlagen und den vergaberechtlichen Bestimmungen, z.B. Einreichung-/Abgabetermin für das Angebot, Bindefrist des Angebots, Frist für Rückfragen („Bewerberanfragen“).
Erforderliche Unterlagen
Bei der Erstellung der Angebote sind die über das Vergabeportal der Region Freiburg (regionfreiburg.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen (inkl. Formulare) zu verwenden und die ggf. gemäß der Öffentlichen Bekanntmachung geforderten (Eignung-)Nachweise zum vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen (z.B. Referenzen, Haftpflichtversicherung, Qualifikationen).
Kosten
Für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren: keine.
Für den Internetzugang: ggf. Kosten des eigenen Internetanbieters.
Hinweise
Tipp:
Sämtliche Öffentlichen Ausschreibungsverfahren der Stadt Freiburg sind auf dem Vergabeportal der Region Freiburg zu finden: regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Bei Unklarheiten in den Unterlagen muss sich das Unternehmen vor Angebotsabgabe schriftlich per E-Mail oder über das Vergabeportal regionfreiburg.deutsche-evergabe.de an das Vergabemanagement wenden.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens müssen die Unternehmen (Bewerber/Bieter) insbesondere beachten:
1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
2. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung -VgV-).
3. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
4. Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO)
5. Arbeitnehmer-Entsendegesetz -AEntG-.
6. Mindestlohngesetz -MiLoG-.
7. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz -AÜG-.
8. Tarifvertragsgesetz -TVG-.
9. Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG B.-W.).
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 03.03.2022 freigegeben.