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Antrag auf Sondernutzungserlaubnis mit verkehrsrechtlicher Anordnung

Antrag auf Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Verkehrsflächen und verkehrsrechtlicher Anordnung. Bsp.: Autokran, Hubarbeitsbühne, Materiallager, etc.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine vorübergehende, zeitlich beschränkte Nutzung, die den öffentlichen Verkehrsraum berührt.
  • Die Nutzung steht im Zusammenhang mit Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen eines neben der öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Grundstücks (gesteigerter Anliegergebrauch).
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Vorhaben entgegenstehen.
  • Es entsteht keine Kollision mit anderen Baustellen in der Umgebung.
  • Der für die Verkehrssicherung verantwortliche Bauleiter hat ein RSA-21 Zertifikat.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss durch die Baufirma (nicht Bauherr) bei der Baustellenkoordinierung per Mail eingereicht werden. Je nach Komplexität kann ein Ortstermin zur genauen Abstimmung notwendig werden. Danach erfolgt der Versand der Genehmigung und der verkehrsrechtlichen Anordnung.

Fristen

Der Antrag muss spätestens 15 Arbeitstage vor der geplanten Aufgrabung eingereicht werden.

Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn oder das geplante Bauende muss dies der Baustellenkoordinierung schnellstmöglich mitgeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Das vollständig ausgefüllte Antragsformular
  • Ein amtlicher Lageplan.
  • Ein Verkehrszeichenplan, auf dem die Verkehrsführung an der Baustelle dargestellt ist.
  • Bei Einsatz von Lichtsignalanlagen sind Signallagepläne, sowie Signalzeitenpläne mit Einsatzzeiten einzureichen.
  • Wenn Bäume von der Maßnahme betroffen sind, ist ein Baumbestandsplan beizufügen.

Hinweise

Anträge werden erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeitet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 24.09.2024 freigegeben.