Aufgrund der stetig steigenden Zahl an Gewaltdelikten in der Innenstadt hatte der Gemeinderat vergangenen November auf Vorschlag von Verwaltung und der Polizei ein zeitlich und örtlich befristetes Alkoholverbot mit großer Mehrheit beschlossen. Dieser Probelauf, der in der Polizeiverordnung festgelegt wurde, endet zum 31. Juli. Nun muss der Gemeinderat am 22. Juli über eine neue Polizeiverordnung entscheiden. Nach Auswertung der Daten der Polizeidirektion Freiburg über die ersten fünf Monate wird das Bürgermeisteramt jetzt vorschlagen, das Alkoholverbot für zwei Jahre fortzuführen. Betrachtet man die für das Alkoholverbot relevanten Nächte, ist die Zahl der Gewaltdelikte in dem betroffenen Altstadtbereich der Polizei zufolge um 16 Prozent zurückgegangen, nachdem es hier in den Jahren zuvor eine stetige Steigerung der Zahl der Delikte gegeben hatte. Seit In-Kraft-Treten der Polizeiverordnung hat die Polizei in 381 Fällen um die Vernichtung des Alkohols oder um das Verlassen der Verbotszone bitten müssen. Außerdem konnte die Polizei keine räumliche Verlagerung von Gewaltdelikten in der Innenstadt beobachten.
Wie bislang auch soll das Verbot im sogenannten Bermudadreieck zwischen Martinstor, Bertoldsbrunnen, Platz der Universität und Platz der Alten Synagoge in den Wochenendnächten von Freitag Abend bis Montag Morgen von 22 bis 6 Uhr gelten. In diesem Areal ist dann das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol im öffentlichen Straßenraum untersagt. Eine Überprüfung der Lage soll in zwei Jahren erfolgen, um dann erneut über die Polizeiverordnung zu entscheiden. Bis dahin wird es ausreichend statistisch aussagekräftiges Datenmaterial geben.
Oberbürgermeister Dieter Salomon und Erster Bürgermeister Otto Neideck machten heute in einer Pressekonferenz deutlich, dass für sie ausreichend Anhaltspunkte gegeben sind, das Verbot um zwei Jahre zu verlängern: „Der von der Polizei festgestellte Rückgang von Gewalttaten in der Innenstadt ist ein eindeutiger Trend, deshalb wollen wir dieses limitierte Verbot weiterführen. Wir wollen die körperliche Unversehrtheit der Gäste in der Innenstadt schützen, das hat für uns absolute Priorität.“ Das Verbot sei insofern ein geeignetes Mittel, da das Verbot, das lediglich an Wochenendnächten gilt, die objektive Sicherheitslage verbessert hat. „Deshalb halten wir diese Einschränkung der persönlichen Freiheit für absolut zumutbar,“ so OB Salomon „Die Menschen in der Stadt fühlen sich seitdem auch sicherer!“
Heiner Amann, Leiter der Polizeidirektion Freiburg, skizzierte die Erfahrungen der Polizei der vergangenen fünf Monate: „Die Lage hat sich merklich beruhigt. Das Alkoholverbot wird akzeptiert und ist ein wichtiger Baustein unseres Konzeptes zur Gewaltprävention.“ Der Rückgang der Gewaltzahlen gerade in den wärmeren Monaten zeige eindeutig, dass der Zusammenhang zwischen unkontrolliertem Alkoholkonsum und einem höheren Konflikt- und Aggressionspotential gegeben sei. Im Vergleich der jeweiligen Monate Januar bis Mai 2007 und 2008 ist die Zahl der Gewaltdelikte in den betroffenen Wochenendnächten von 82 (2007) auf 69 (2008) zurückgegangen, das entspricht einem Rückgang um 16 Prozent für den örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich der Polizeiverordnung. Insgesamt haben im Altstadtbereich/Bermudadreieck von Januar bis Mai 2008 120 Gewaltdelikte stattgefunden (für den gleichen Zeitrau 2007 waren es 126, das entspricht einem Rückgang um fünf Prozent). „Momentan wäre unsere Prognose bei einer Aufhebung des Verbots, dass sich der vorherige negative Zustand wieder einstellen würde,“ so Heiner Amann.
Auch für Ersten Bürgermeister Otto Neideck ist der Wirkungszusammenhang zwischen mitgebrachten Alkoholika in der Altstadt und der Ausübung von Gewalt plausibel. „Es kann deshalb nicht sein, dass wir den Schutz der körperlichen Unversehrtheit als hochrangiges Rechtsgut nicht an erste Stelle setzen.“ Zudem seien die besonderen räumlichen Gegebenheiten in dem Ausgeh-Viertel zu beachten. Kneipen, Diskotheken und Restaurants sowie der Verkehrsknotenpunkt Bertoldsbrunnen und das Gelände des Universitätscampus befinden sich in unmittelbarer Nähe auf engstem Raum. All diese Faktoren in Zusammenspiel mit überhöhtem Alkoholkonsum führen zu einer prekären Sicherheitslage. Dies und der Rückgang der Zahlen in den letzten fünf Monaten rechtfertige die Polizeiverordnung als geeignetes Mittel zur Verhinderung von Gewalt. Die neue Polizeiverordnung soll zwei Jahre gelten. Danach wird eine erneute Überprüfung auf einer fundierten Datenlage erfolgen. Die neue Polizeiverordnung wird nicht mehr für den kleinen Bereich im Industriegebiet Nord gelten, da es nach Schließung der Diskothek nicht mehr notwendig ist.
Auslöser für das Alkoholverbot, das in rund einem Zehntel der Freiburger Altstadt gilt, waren die dramatisch steigenden Zahlen der Körperverletzungsdelikte im letzten Jahr und in den Jahren zuvor (1996: 1002, 2000: 1374, 2006: 2425, 2007: 2492) Die polizeiliche Kriminalstatistik hatte nachgewiesen, dass jede zweite Gewalttat unter Einfluss von Alkohol stattgefunden hatte. Außerdem war offensichtlich, dass viele meist jüngere Besuchergruppen bereits unter stark alkoholisiertem Zustand in die City eintrafen und sich dort weiter alkoholtrinkend aufhielten, ohne in den meisten Fällen die Diskotheken oder Bars aufzusuchen.

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