Grundlagenermittlung für die Aufstellung von FNP/LP 2020

Grundlagenermittlung für die Aufstellung des Flächennutzungsplans 2020

Das Planungsteam hat zahlreiche Gutachten als Grundlagendaten benötigt. Die meisten Basisdaten, wie etwa Bestand, Zielsetzung und künftiger Bedarf an Flächen, konnten verwaltungsintern ermittelt werden. Externe Gutachter haben die darüber hinaus erforderliche Bedarfsermittlung übernommen. Zur Vorbereitung der Flächenbedarfsprognose wurden folgende Untersuchungen in Auftrag gegeben bzw. folgende Daten zusammen- und Prognosen angestellt:

  • Voraussetzung für die Prognose des Bauflächenbedarfs, vor allem für Wohnen und Gewerbe, war eine aktuelle Bevölkerungsprognose (1,117 MB) bezogen auf den Planungszeitraum des FNP bis 2020. Die Bevölkerungsprognose hat das Amt für Statistik und Einwohnerwesen erstellt.
  • Auch das Innenentwicklungspotenzial, also die Möglichkeit innerhalb von bebauten Gebieten zu bauen, war Grundlage für die Prognose des Bauflächenbedarfs. Ein Stuttgarter Planungsbüro hat im Jahr 2003 den Bestand erhoben. In einem zweiten Schritt wurde der ermittelte Bestand auf die Realisierbarkeit einer Innenentwicklung bis zum Jahr 2020 bewertet. Diese Potenzialanalyse liegt seit April 2004 vor.
  • Das Märkte- und Zentrenkonzept wurde fortgeschrieben und am 15. September 2004 im Rahmen der erweiterten Bürgerbeteiligung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Es beinhaltet neben der Steuerung vor allem großflächiger Einzelhandelseinrichtungen erstmals auch die stadtteilbezogene Nahversorgung der Bevölkerung. Das Zentrenkonzept, das neben der Innenstadt die Stadtteilzentren in ihrer Funktionsfähigkeit erhalten und entwickeln soll, wird so mit einem Konzept der Nahversorgung verknüpft.
  • Im Herbst 2003 wurden die Begrenzungen und Bindungswirkungen (21,7 KB), die der Regionalplan 1995 des Regionalverbands Südlicher Oberrhein (RVSO) und die naturschutz- und wasserrechtlichen Fachplanungen auf der Freiburger Gemarkung entfalten, zusammengestellt.
  • Zur Abschätzung der Auswirkungen der geplanten Bauflächen auf die Umwelt wurde 2004 eine detaillierte ökologische Risikoanalyse (3,544 MB) fertiggestellt.

Der Landschaftsplan (LP) baut als Planwerk auf verschiedenen Gutachten sowie auf den bei der Stadtverwaltung vorliegenden Daten und Konzepten auf. Er stellt die Ziele und Maßnahmen zur Verwirklichung der Grundsätze des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge für die Stadt Freiburg dar.

Für den LP wurden folgende Grundlagen ermittelt:

  • Die Biotoptypenkartierung ist die Beurteilungsgrundlage für den Arten- und Biotopschutz und liegt bereits vor. Die Datenerhebung erfolgte 1999, die Auswertung und flächendeckende Bewertung 2000 bis 2002.
  • Die Faunistische Zielartenkartierung ist die Beurteilungsgrundlage für den Arten- und Biotopschutz und liegt ebenfalls bereits vor. Datenerhebung und Auswertung erfolgten schwerpunktmäßig im Jahr 2000.
  • Die Stadtklimaanalyse ist die Beurteilungsgrundlage für stadtklimatische Auswirkungen von Nutzungsänderungen, wie z.B. Bebauung. Das Gutachten wurde 2004 fertiggestellt. Diese Daten können Sie auch auf CD-ROM beim BzB (Beratungszentrum Bauen) erhalten.
  • Das Biotopverbundkonzept (Download (1,387 MB)) fasst die Schutz- und Entwicklungsschwerpunkte für den Arten- und Biotopschutz in einen räumlichen Rahmen und ist die fachliche Grundlage des Ausgleichsflächenpools. Das Gutachten wurde 2003 fertiggestellt.
  • Das Konzept Boden/Grundwasser konkretisiert die Ziele des Boden- und Grundwasserschutzes räumlich und setzt Standards zum Ressourcenschutz in der Bauleitplanung. Es wurde 2004 fertiggestellt.
  • Das Freiraumkonzept (Download (3,225 MB)) konkretisiert die Ziele der Landschaftspflege und Naherholungsplanung. Es bündelt und ordnet die unterschiedlichen Funktionen des unbesiedelten Bereichs. Das Freiraumkonzept wurde 2004 fertiggestellt.

Integration von Flächennutzungsplan und Verkehrsentwicklungsplan

Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2020) wird mit seinen Analysen, Zielsetzungen und dem auf die Siedlungsentwicklung abgestimmten Maßnahmenkonzept den Rahmen der Verkehrsentwicklung bis zum Jahr 2020 aufzeigen.

Der VEP wurde vom Tiefbauamt zeitgleich und in enger Abstimmung mit dem Planungsverfahren des Flächennutzungsplans (FNP) erstellt.

Ein wichtiger Schritt der gegenseitigen Abstimmung war die verkehrliche Bewertung der drei Szenarien des FNP-Vorentwurfes.

Kontakt

Stadtplanungsamt
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014101
Fax +49 761 2014199
BeratungsZentrum Bauen (BZB)
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon +49 761 2014390
Fax +49 761 2014399

Auskunfts- und Beratungsdienst (BZB) rund um das Thema Bauen, Energie und Baurecht

Hier erhalten Sie Einsicht in Bebauungspläne.

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